ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG & GGF ÜBERNAHME

Arbeitnehmerüberlassung | ggf Übernahme

Kurz erklärt: Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (m/w/d) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Umgangssprachlich nennt man diese Form auch Leiharbeit oder Zeitarbeit. Zeitarbeit bedeutet nicht gleich Arbeiten auf Zeit. Die meisten Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche haben unbefristete Arbeitsverträge, für die die gleichen Arbeitsschutzrechte gelten wie für alle anderen Beschäftigten im Land. Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, für einen zeitlich begrenzten Rahmen (Höchstüberlassungsdauer max. 18 Monate) durch den Verleiher beim Entleiher eingesetzt zu sein. In mehr als der Hälfte aller Überlassungen werden Arbeitnehmer (m/w/d) vom Entleiher in ein direktes Arbeitsverhältnis übernommen. Arbeitnehmerüberlassung bietet berufliche Perspektive.  

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