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Gehört die Umkleidezeit zur Arbeitszeit?

Gehört die Umkleidezeit zur Arbeitszeit?

Nach derzeitiger Rechtsprechung, ist die Umkleidezeit in der Regel als Arbeitszeit zu werten, wenn das Tragen von Arbeitskleidung auf Weisung des Arbeitgebers erfolgt und diese erst im Betrieb angelegt werden darf. Dies kann beispielsweise in Unternehmen der Fall sein, in denen es strenge Hygieneschutzvorschriften gibt oder wenn Schutzkleidung angelegt werden muss.