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Geld für Knöllchen ist kein Arbeitslohn

Geld für Knöllchen ist kein Arbeitslohn

Wenn der Arbeitgeber Verwarnungsgelder von Mitarbeitern übernimmt, darf das Finanzamt diese Gelder nicht als Arbeitslohn werten. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Kündigungsschutz bei Krankheit?

Kündigungsschutz bei Krankheit?

Genießen krankgeschriebene Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz? Unter Arbeitnehmern ist es eine weitverbreitete Ansicht, dass dies so sei. Doch hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Denn diesen krankheitsbedingten Kündigungsschutz“ gibt es nicht.

Kündigungsfrist in der Probezeit

Kündigungsfrist in der Probezeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Verfahren die Kündigungsfrist in der Probezeit um vier Wochen verlängert. Grund war eine unklare Formulierung im Arbeitsvertrag.

Der Frühling belebt das Geschäft

Der Frühling belebt das Geschäft

Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im April weiter gesunken. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im ersten Quartal bundesweit 1,0664 Millionen Stellen unbesetzt – ein Rekordwert.